Stand: Januar 2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Klarheit schafft Vertrauen. Hier finden Sie unsere Bedingungen für Reinigungsdienstleistungen der Immowartung GmbH.

§ 1 Geltung

Folgende allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Reinigungsverträge und Leistungen zwischen der Immowartung GmbH (nachfolgend Auftragnehmer) und ihren Kunden (nachfolgend Auftraggeber).

§ 2 & 3 Pflichten der Parteien

Pflichten der Immowartung GmbH: Wir verpflichten uns, angenommene Aufträge vertragsgemäss und mit der notwendigen Sorgfalt auszuführen. Sollten Objektdaten unkorrekt sein, muss der Vertrag am Ausführungstag angepasst werden.

Pflichten des Kunden: Der Kunde ist verpflichtet, alle Angaben (insb. Grösse, Verschmutzungsgrad, Ausstattung) nach bestem Wissen und Gewissen zu machen. Bei erheblichen Abweichungen zwischen den Angaben im Vertrag/Formular und den Gegebenheiten vor Ort kann ein angemessener Zuschlag verlangt werden.

§ 4 Ausführung

Gegenstand sind Reinigungsarbeiten für das vertraglich vereinbarte Objekt. Möbel oder Gegenstände, die nicht zum Vertrag gehören, werden nicht gereinigt oder verschoben, sofern nicht anders vereinbart. Wir verpflichten uns zu einer getreuen und sorgfältigen Ausführung.

§ 5 Preise & Zuschläge

Es gelten die vertraglich (per Offerte) vereinbarten Preise. Die Immowartung GmbH behält sich vor, eine Zusatzpauschale zu verlangen oder den Auftrag abzulehnen bei:

  • Nicht in der Offerte angegebenen Zimmern, Balkonen, Nebenräumen.
  • Extremer Verschmutzung (Messie-Wohnung, Fäkalien, Schimmel, Raucherwohnung, Klebereste).

Bei unvorhergesehener, extremer Verschmutzung, die vorab nicht kommuniziert wurde, wird ein zusätzlicher Stundensatz von CHF 70.– pro Mitarbeiter erhoben. Zudem kann eine Anzahlung von 50% vor Ort verlangt werden.

§ 6 Spezielle Leistungen

Dübellöcher

Das Füllen von Dübellöchern muss separat beauftragt werden. Wir füllen in der Regel bis zu 20 Löcher pro Objekt. Bei mehr als 20 Löchern empfehlen wir einen Maler. Wir übernehmen keine Garantie für Farbunterschiede oder Unebenheiten an den Wänden.

Entsorgung

Wir sind nicht verpflichtet, Müll oder Abfall zu entsorgen, sofern dies nicht vorab gebucht wurde.

§ 7 Zahlungskonditionen

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist der Rechnungsbetrag nach Beendigung der Arbeiten und erfolgter Abnahme fällig.

  • Rechnung: Zahlbar innert 10 Tagen (Bonität vorausgesetzt).
  • Vorauszahlung: Muss vor Arbeitsbeginn eingetroffen sein.
  • Kartenzahlung/TWINT: Kann vor Ort oder per Link erfolgen (zzgl. allfälliger Transaktionsgebühren).

Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, Mahngebühren (mind. CHF 20.–) zu erheben.

§ 9 Stornierung & Kündigung

Eine Stornierung des Auftrags muss schriftlich erfolgen. Je nach Zeitpunkt der Absage fallen folgende Gebühren an:

Zeitpunkt der Absage Gebühr
Bis 3 Wochen vor Termin CHF 90.– Bearbeitungsgebühr
10 – 14 Arbeitstage vor Termin 30% des Auftragswertes
4 – 9 Arbeitstage vor Termin 50% des Auftragswertes
0 – 3 Arbeitstage vor Termin 80% des Auftragswertes

§ 12 Abnahmegarantie

Wird die Wohnungsreinigung von der Verwaltung oder dem Eigentümer bemängelt, verpflichtet sich die Immowartung GmbH zur kostenlosen Nachreinigung.

Reklamationen müssen sofort bei der Übergabe mittels Protokoll gemeldet werden. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden. Sollte eine Nachreinigung ungerechtfertigt abgelehnt werden, kann ein unabhängiger Gutachter (z.B. Allpura) hinzugezogen werden (Kosten zu Lasten des Auftraggebers).

§ 14 Haftung & Datenschutz

Versicherung: Schäden, die durch unsere Mitarbeiter verursacht werden, sind durch unsere Betriebshaftpflichtversicherung gedeckt (bis CHF 5 Mio.). Bagatellschäden bis CHF 500.– sowie indirekte Schäden sind ausgeschlossen, sofern nicht grobfahrlässig verursacht.

Datenschutz: Daten werden nur zur Auftragsabwicklung verwendet und gemäss schweizerischem Datenschutzgesetz (DSG) behandelt.

§ 15 Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Bern (Sitz der Immowartung GmbH).

Zuletzt aktualisiert am 01.01.2026.